Logo Tierfoto

 
§§ Das Artenschutzgesetz , welches den Schutz von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten regelt, sieht praktisch für alle, dem Gesetz unterliegenden Wildtierarten, die individuelle Kennzeichnung mittels Mikrochiptransponders vor. 

Nur wenn das Tier morphologische Besonderheiten, wie etwa Narben, Verwachsungen, irreguläre Beschuppungen oder andere Anomalien, aufweist, die eine eindeutige Wiedererkennung ermöglichen, kann eine Fotodokumentation dieser Körpermerkmale, die Kennzeichnung mittels Mikrochips ersetzen.

Für jene Tiere, die für die Mikrochipkennzeichnung zu klein sind, das sind Vögel unter 200g Körpergewicht oder Fische mit einer Körperlänge von weniger als 40 cm, sind andere Arten der Kennzeichnung möglich.  

Die Arten – Kennzeichnungsverordnung, BGBl. 164/2006,  legt fest, welche Tierarten mittels Mikrochips und welche mit anderen Dokumentationsmethoden zu identifizieren sind.

 

ANIMALDATA.COM, die Tierkennzeichendatenbank der Vereinigung Österreichischer Kleintiermediziner ...>>
 
AKTUELL ! Chippflicht in Österreich ab 30. Juni 2008 !>>>
 
Mikrochips bestehen aus einem elektronischen System, eingegossen in Glas .... >>>
 
§§ Reiseverkehr:  Seit Mai 2004 müssen alle Hunde, Katzen und Frettchen für Reisen mittels Mikrochips gekennzeichnet sein. ...>>>
 
§§ Das Artenschutzgesetz , welches den Schutz von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten regelt ...>>>
 
Tiersuche Express,  der neue Service von animaldata.com ...>>>
 
Die Kennzeichnung mit Mikrochip,  ist verpflichtend ...>>>
 
ROYAL CANIN prämiert die bestenWelpenbilder, die bis zum 30.9.2008 hochgeladen werden...>>>