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Mit der elektronischen Kennzeichnung und
Registrierung ihres Tieres haben Sie für den Fall
des Verlustes bestmöglich vorgesorgt wird, rasch wieder
mit Ihrem vierbeinigen Freund vereint zu sein.
Die Kennzeichnung mittels Mikrochips ist aber auch Vorraussetzung für den Reiseverkehr mit Tieren. Die Mikrochipnummer und eine zumindest 21 Tage zurückliegende bzw. ordnungsgemäß aufgefrischte Tollwutschutzimpfung müssen in einem EU-Heimtierausweis, den jeder Tierarzt ausstellt, eingetragen sein. Sollten Sie beabsichtigen mit Ihrem vierbeinigen Freund außerhalb der EU zu verreisen, müssen Sie auch eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper durchführen lassen, die zumindest 3 Monate vor der Rückkehr in die EU erfolgt sein muss. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Reisen nach Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda, Kanada, Chile, Fidschi, Falklandinseln, Hongkong, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, Taiwan, Vereinigte Staaten von Amerika, St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu, Wallis und Futuna sowie Mayotte, sofern diese Staaten auf dem direkten Weg (Luftweg) erreicht werden und auch die Rückreise auf direktem Weg erfolgt. Diese Bestimmung hat besondere Bedeutung bei Reisen, die auf dem Landweg über den Balkan nach Griechenland führen, da Serbien und Montenegro nicht zu den oben genannten Staaten zählen, sodass in diesem Fall auch bei der Durchreise eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper für die Wiedereinfuhr in die EU erforderlich ist. |