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FAQs ! frequently asked questions - Antworten auf häufig gestellte Fragen "Ich wurde von der Gemeinde/Bezirkshauptmannschaft aufgefordert, meinen Hund in der Heimtierdatenbank (HDB) registrieren zu lassen, obwohl ich mein Tier schon vor Jahren chippen und registrieren ließ!" Unsere Antwort: Die Registrierungspflicht in der HDB existiert erst seit 07/2008 auf Grund einer neuen Bestimmung im Tierschutzgesetz (§24a). Diese erfordert neben den bisher angegebenen Daten von Tier und Tierbesitzer auch die Angabe von dessen Geburtsdatum, eine Ausweisnummer und die Angabe des Haltungsbeginns des Hundes. Diese Daten können bei ANIMALDATA.COM unter dem Menüpunkt TIERBESITZER einfach nachgetragen werden. Sind ALLE erforderlichen Daten ergänzt, erfolgt die Meldung an die amtliche Heimtierdatenbank durch ANIMALDATA.COM automatisch und kostenlos. Unmittelbar im Anschluss, kann eine Bestätigung mit der amtlichen Registriernummer ausgedruckt und der Gemeinde / Bezirkshauptmannschaft als Nachweis vorgelegt werden. Um rasch überprüfen zu können, ob ein Hund bereits an
die HDB gemeldet wurde, wird bei der Abfrage der Mikrochipnummer aller
gemeldeten Hunde ein entsprechender Hinweis zurückgegeben: "Ich habe noch immer keine neue Karte erhalten, obwohl ich mein Tier schon vor mehreren Wochen auf mich umregistriert habe!" Unsere Antwort: Alle Änderungen, Besitzerwechsel und die Meldung an die amtliche Heimtierdatenbank erfolgen bei ANIMALDATA.COM kostenlos. Die Einzelanfertigung und der Versand einer neuen Karte
ist aber mit Kosten verbunden, die wir Ihnen verrechnen müssen. "Mein Hund hat seine ANIMALDATA.COM-Notfallplankette verloren. Wie kann ich eine neue Plankette erhalten?" Unsere Antwort: Nur ANIMALDATA.COM übermittelt kostenlos
bei der Neuregistrierung eine auf jeden Hund personalisierte
Notfallplankette. Die Einzelanfertigung und der Versand einer neuen Plankette
ist mit Kosten verbunden, die wir Ihnen verrechnen müssen. "Warum verlangt mein Tierarzt nicht EU 18,- sondern wesentlich mehr, um mein Tier bei ANIMALDATA.COM zu registrieren?" Unsere Antwort: Ihr Tierarzt ist ein freiberuflicher Unternehmer, der für seine Tätigkeit (Mühewaltung und Zeitaufwand) bestimmte Tarife entsprechend der tierärztlichen Honorarordnung verrechnen muss. Wenn er für Sie tätig wird, trifft ihn auch eine gewisse Sorgfaltspflicht, zu welcher die Kontrolle der Mikrochipnummer am Tier zählt. Wahrscheinlich haben Sie auch Fragen zur Mikrochipkennzeichnung, zur amtlichen Registrierungspflicht und anderen Dingen, welche die Zeit Ihres Tierarztes in Anspruch nehmen. Eine viertel Stunde ist da schnell verstrichen, weshalb die Verrechnung einer Mindest-Ordinationsgebühr ab einer Höhe von EU 25,- zusätzlich zur Registriergebühr bei ANIMALDATA.COM berechtigt ist. Um Ihnen eine Ordinationsgebühr zu
ersparen, bietet ANIMALDATA.COM die Verrechnung mittels
Transaktionsnummern (TAN) an. Ein solches TAN-Registrierformular können
Sie wie ein Entwurmungs- oder Flohschutzmittel im kurzen Weg an der Rezeption
Ihres Tierarztes um EU 18,- erwerben, um dann selbst die Registrierung
vorzunehmen. Aber auch hier gilt: Sollten Sie Fragen an den Tierarzt haben und
seine Zeit in Anspruch nehmen, ist er berechtigt, Kosten zu verrechnen. Keine Kosten kann Ihr Tierarzt verrechnen, wenn Sie eine Eigenregistrierung über die ANIMALDATA.COM-Webseite durchführen: Um zur Registrierseite zu gelangen, müssen Sie lediglich eine unserer Registrierstellen unter http://www.animaldata.com/partner_suche.shtm auswählen. Die Registrierkosten müssen Sie in diesem Fall mittels Kreditkarte, Netbanking oder PayBox (mittels Handy) sofort begleichen. "Ich habe ein Tier übernommen und möchte es jetzt auf mich registrieren. Wie gehe ich vor?" Unsere Antwort: Da das Tier ist noch auf den Vorbesitzer registriert ist,
muss es vor einer Neuregistrierung abgemeldet werden.
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