logo
logo logo logo logo logo logo logo logo logo
≡ Navigation

Chip- und Registrierungspflicht für bestimmte Hunde in Österreich:

Neben dem Tierschutzgesetz, schreiben auch die Tierhaltegesetze einiger Bundesländer die Mikrochipkennzeichnung für bestimmte Hunderassen vor.

In Niederösterreich gelten Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen jedenfalls als "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential", die nur gehalten werden dürfen, wennn sie mittels Mikrochips gekennzeichnet und registriert sind und der Tierhalter einen Sachkundenachweis für das Halten erbracht hat.

In Wien gelten ausser dem Bandog darüber hinaus der Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff und Bullmastiff als "hundeführerscheinpflichtig" im Sinn des Wiener Tierhaltegesetzes.

Um zur "Hundeführerscheinprüfung" zugelassen zu werden, muss der Nachweis erbracht werden über