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Chip- und Registrierungspflicht für Hunde und Zuchtkatzen in Österreich:

Auf Grund einer Bestimmung des Tierschutzgesetzes (§ 24a) müssen alle Hunde und Zuchtkatzen mittels Mikrochips gekennzeichnet und registriert werden. Hundewelpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und an die amtliche Heimtierdatenbank (HDB) zu melden.

Katzenwelpen, die zur Zucht verwendet werden sollen, sind spätestens vor Ausbildung der bleibenden Eckzähne mittels Mikrochips zu kennzeichen und bis spätestens bis ein Monat danach, an die amtliche Heimtierdatenbank (HDB) zu melden.

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Als Registrierstelle für die HDB nimmt ANIMALDATA.COM bei allen Registrierungen die Meldung automatisch vor, wenn auch die gesetzlich geforderten Pflichtdaten angegeben wurden. Es sind dies das Geburtsdatum des Tierhalters, die Nummer eines Ausweises, das Datum des Haltungsbeginns und das Geburtsland des Tieres.

Bei Hunden und Zuchtkatzen, die ohne amtliche Meldung bei ANIMALDATA.COM registriert wurden, muss jeder Tierbesitzer diese Daten ergänzen.

Bei ANIMALDATA.COM kann diese Datenergänzung vom Tierbesitzer oder Tierarzt kostenlos über die Änderungsseiten durchgeführt werden, wobei bei Zuchtkatzen die Tierart von 'Katze' auf 'Zuchtkatze' zu ändern ist. Die Weiterleitung an das amtliche Register erfolgt unmittelbar, wenn alle vorgeschriebenen Felder ausgefüllt sind.

Nach der Registrierung kann eine Bestätigung über die erfolgte Registrierung mit der amtlichen Registriernummer ausgedruckt werden.

Tierbesitzer, welche diesen Servicedienst nicht nutzen wollen, können die amtliche Meldung auch bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Magistrat erstatten, wobei nach Bundesländern unterschiedliche Gebühren (z.B. NÖ: EU 19,60 / Stmk: EU 24,50 / Tirol: EU 28,20) anfallen.

Hinweis: Diese Meldung gemäß § 24a Tierschutzgesetz hat unabhängig von der Meldung für die Hundesteuer, die bis auf Weiteres noch bei der Gemeinde durchzuführen ist, zu erfolgen!

Gem. § 24a Abs. 7 Tierschutzgesetz sind Gemeinden berechtigt, die Heimtierdatenbank zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben einzusehen. Es ist daher möglich, dass für Hunde, die noch nicht der Gemeinde gemeldet wurden, die Hundesteuer vorgeschrieben wird.

ACHTUNG: Tiere, die selbst bei der Behörde registriert werden, sind bei ANIMALDATA.COM NICHT abfragbar!

ACHTUNG: Die Webadresse www.heimtierdatenbank.at ist irreführend, da sie nicht zur Heimtierdatenbank sondern zu einer privaten Datenbank verlinkt!
Die offizielle Webseite der amtlichen Heimtierdatenbank finden Sie unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at.

Nur eine gleichzeitige Registrierung bei ANIMALDATA.COM gewährleistet eine sofortige Rückführung eines aufgegriffenen Tieres durch Internetabfrage, Vernetzung über EUROPETNET und PETMAXX, Notfallplakette und Notruf-Hotline für Tierärzte, Tierbesitzer und Einsatzkräfte!